Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teambuildings und/oder Event-Leistungen von Nina Fischer
(organisatorischer Hinweis: die AGB Coaching/Consulting finden Sie weiter unten auf dieser Seite) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Nina Fischer und dem Auftraggeber bezüglich Teambuildings/Event-Leistungen. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Nina Fischer hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.

§ 1 Vertragsabschluss

  1. Verträge zwischen Nina Fischer und dem Auftraggeber kommen nach Annahme des Angebots, ggfs. inkl. Leistungsbeschreibung/Projektkalkulation, seitens des Auftragsgebers zustande.
  2. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus Angebot und ggfs. der Leistungsbeschreibung von Nina Fischer.
  3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
  5. Nina Fischer verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

§ 2 Preise

  1. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von Nina Fischer. Nina Fischer ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
  3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von Nina Fischer sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen Nina Fischer in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlung

Nina Fischer ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Nina Fischer berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

– 40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss
– 40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
– Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung.

Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

§ 4 Rücktritt

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an Nina Fischer zu leisten:a. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 30% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Nina Fischer bleibt vorbehalten.b. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.c. von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:
    – bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10%
    – bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
    – bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
    – bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
    – bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 60%
    – oder bei Nichtantritt 100%.
  2. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem Nina Fischer ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
  3. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Nina Fischer.
  4. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen Nina Fischer im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.
  5. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt. 6. Für jeden Fall des Rücktritts von Nina Fischer wird die Haftung von Nina Fischer gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt. 7. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von Nina Fischer zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 5 Kündigung

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Nina Fischer als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Nina Fischer für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 6 Haftung

  1. Die Haftung von Nina Fischer gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Nina Fischer herbeigeführt wurde.
  2. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen Nina Fischer und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen Nina Fischer grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
  3. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.
  4. Bei einem Leistungsangebot von Nina Fischer mit erhöhtem Risiko kann Nina Fischer die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Nina Fischer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall Nina Fischer als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
  5. Soweit Nina Fischer im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber Nina Fischer von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von Nina Fischer gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
  6. Nina Fischer übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Nina Fischer von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern Nina Fischer gegenüber erhoben werden. 7. Nina Fischer haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

§ 7 Miete

  1. Soweit Nina Fischer Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von Nina Fischer ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
  2. Nina Fischer kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.

§ 8 Vermittlungsleistung

  1. Nina Fischer haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
  2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Nina Fischer von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
  3. Soweit Nina Fischer als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von Nina Fischer hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Nina Fischer so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von Nina Fischer vermittelt worden. Nina Fischer hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an Nina Fischer gezahlt hätte.
  4. Ist Nina Fischer im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

§ 9 Gewährleistung

  1. Nina Fischer steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Nina Fischer ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
  2. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von Nina Fischer nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, für Nina Fischer erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
  3. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
  4. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Nina Fischer begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen Nina Fischer unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen Nina Fischer nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
  5. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt Nina Fischer von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

§ 10 Konkurrenzschutz

Die von Nina Fischer eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Schlussbestimmung

  1. Alle personenbezogenen Daten, Nina Fischer zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Montabaur. Der Auftraggeber kann Nina Fischer unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Montabaur verklagen.

Wiesbaden, Oktober 2011

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching und Beratung/Consulting

1. Allgemeines

Nina Fischer führt Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Die von mir abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulde ich nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Meine Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Ich bin berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin selbst bereitzustellen. Ich erbringe meine Beratungsleistungen auf der Grundlage der mir von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber. Beratungsleistungen werden nur nach Vereinbarung in schriftlicher Form erbracht. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

2. Angebote, Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder im Angebot und ggfs. in der Leistungsbeschreibung festgelegten Honorare berechnet. Findet das Coaching bzw. die Beratung außerhalb der Betriebsstätte von Nina Fischer statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars. Mein Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von mir anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Absage eines Termins

Eine kostenfreie Absage der Coaching- bzw. Beratungs-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 13.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Mit der Vereinbarung eines Termins akzeptieren Sie diese Regelung.

4. Copyright

Alle an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Nina Fischer. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Nina Fischer ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

5. Versicherungsschutz

Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

6. Haftung

Die Form des Coachings schließt konkrete Empfehlungen und Ratschläge seitens Nina Fischer aus. Die mögliche Findung und Ableitung von möglichen Maßnahmen zur persönlichen und professionellen Entwicklung des Auftraggebers verantwortet dieser vollumfänglich selbst. Bei der Tätigkeit von Nina Fischer handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten. Meine Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach &§ 1 des Beratungsvertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung bin ich zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen der Auftraggeberin /dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

7. Vertraulichkeit

Nina Fischer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Nina Fischer, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

8. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach müchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin als Prozessbegleiter und Unterstützung bei der Findung von Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin geleistet. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

9. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der ¨brigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Reckenthal. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Montabaur. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Wiesbaden, Oktober 2011